Material
Das wichtigste Material beim Bau einer Gitarre ist natürlich das Holz. Je nachdem wie und was ein Gitarrist spielt, sind unterschiedliche Holzarten auszuwählen, um die passende Gitarre bauen zu können.

Nachdem die Gitarre (fast) fertig gebaut ist, wird lackiert, was auch Einfluss auf den Klang hat.

Nicht zu vergessen sind die Bünde und Sättel, die die Schwingungen auf den Korpus der Gitarre übertragen.

Gute Mechaniken sind für jeden Gitarristen ein Genuss. Ich verwende für die günstigsten Instrumente Rubner, die etwas teureren bekommen Alessi Tuning Machines, und wer noch mehr will, bekommt Scheller Tuning Machines.

Zu guter Letzt benötigen wir Saiten ... über Geschmack lässt sich vorzüglich streiten. Deshalb ist es die Aufgabe des Gitarristen "seine" Saiten zu suchen und zu finden. D´Addario garantiert konstante Qualität. Deshalb sind diese Saiten meine Wahl.
Wer schön schreiben kann, schreibt auch schön mit einem schlechten Pinsel..
Japanische Weisheit
Was kann das Holz dafür, wenn es als Geige erwacht?
Arthur Rimbaud (1854 – 1891)
Holz
Jedes einzelne Stück Holz ist lebendig und hat seinen eigenen Charakter, selbst wenn es vom selben Baum stammt. Als professioneller Gitarrenbauer erkenne und nutze ich die Qualitäten des Materials. Bereits der Zeitpunkt des Fällens und die Weiterverarbeitung bis zum rohen Brett haben essentielle Auswirkungen auf den Klang der Gitarre. Die optimale Lagerung des Holzes ist Voraussetzung für meine Arbeit – ich lagere das von mir verwendete Holz selbst, kontrolliert und möglichst lange. Etwas ganz Besonderes ist zum Beispiel die, nach Mondphasen geschlagene, gespaltene Ceder.

Wenn ich den gesamten Werdegang eines Baumes bis hin zur fertigen Gitarre begleiten kann, entsteht eine enge Verbundenheit mit dem Material. Darum lege ich sehr viel Wert darauf, auch mit Hölzern aus heimischen Regionen zu arbeiten.

Jeder Gitarrist hat eine andere Anschlagtechnik, einen anderen Geschmack und andere Fähigkeiten. Deshalb wird jedes Instrument individuell für eine Person angefertigt. Während einem ausgiebigen Gespräch entscheide ich welche Hölzer in Frage kommen. Danach gehen wir in das Holzlager und suchen gemeinsam die Decke und den Boden aus.

In meinem Holzlager befinden sich ca. 10 europäische Hölzer ... von Nachbars Zwetschkenbaum bis hin zur Olive aus Griechenland. Außerdem besitze ich ca. 17 Holzarten aus den Wäldern von Indien bis Südamerika.

Irgendwann werden alle meine Hölzer in Form einer Gitarre einen Musiker glücklich machen.
Was nicht zusammen kann bestehen, tut am besten, sich zu lösen.
Johann Christoph Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
Leim
Auch der Leim spielt bei einem Musikinstrument eine große Rolle. Inzwischen werden neben den Leimen auch Kleber verwendet, um mit Materialien wie Carbon oder Nomex arbeiten zu können. Nomex wird vor allem in der "Sandwich"-Bauweise (Doubletop) bei Decken genutzt, während Carbon meistens im Hals verwendet wird, um ihn etwas steifer zu gestalten.

Alle Leime und Kleber müssen, wie der Lack elastisch sein, um die Bewegung des Holzes auszuhalten und nicht zu reißen. Das bedeutet, dass auch der Leim durch seine Elastizität die Schwingungen einer Gitarre dämpft. Daher es ist sehr wichtig, dass sich der Gitarrenbauer gut überlegt, welche Bestandteile mit welchem Leim / Kleber verleimt oder verklebt werden.

Nachfolgend zähle ich einige der verwendeten Leime und Kleber auf, beginnend bei den giftigsten.

PU-Leim oder PUR-Leim (einkomponentiger Polyurethanleim) Dieser Holzleim enthält kein Wasser, was ein großer Vorteil beim Verleimen von großflächigen und dünnen Holzschichten ist. Aufgrund des fehlenden Wasser arbeitet das Holz während des Klebevorgangs nicht. Allerdings würde ich persönlich diesen Leim niemals für eine Decke oder einen Boden nutzen.

Epoxydharzkleber (2-Komponenten-Kleber) Heutzutage werden neben Holz auch andere Materialien in einer Gitarre verbaut. Diese Materialien können aber oft nicht verleimt werden. Daher ist es notwendig auf andere Klebstoffe zurückzugreifen. Hier leistet der Epoxidharzkleber gute Dienste. Dieser enthält ebenfalls kein Wasser, was wiederum von Vorteil ist.

Weißleim (formaldehydarmer Dispersionsleim) Weißleim enthält als Bindemittel PVAc(PolyVinylAcetat), welches als Dispersion in Wasser geliefert wird. Er ist günstig, aber in der Verarbeitung sehr weich und daher für den Instrumentenbau eine schlecht Wahl.

Titebond (Aliphatischer Dispersionsharzkleber) Dieser Holzleim ist für die Verarbeitung von nahezu allen Holzarten ideal. Titebond wird nach dem Austrocknen sehr hart und somit dämpft er weniger als z.B. der Weißleim. Ausserdem ist eine Leimfuge aus Titebond wieder lösbar, was bei Restaurationen bzw. Reparaturen von Vorteil ist.

Warmleim (Glutinleim) Glutinleime sind wasserlösliche, natürliche Klebstoffe welche schon vor 5000 bis 6000 Jahren verwendet wurden und aus tierischen Abfällen bestehen. Diese werden so lange ausgekocht, bis eine Gallerte (Leim) entsteht. Gallerte besteht zum größten Teil aus Glutein, welches eine ähnliche Zusammensetzung hat wie Gelatine. Je nach Ausgangsmaterial unterscheidet man Glutinleime als Knochenleim, Hautleim (Lederleim), Hasenleim, Fischleim und Hausenblasenleim. Jeder dieser Leime hat andere Eigenschaften. Der Knochen- und Hautleim wird viel im Instrumentenbau verwendet, der Hasenleim vor allem bei Reparaturen / Restaurationen.

Um mit diesen Leimen gute Resultate zu erzielen, ist viel Übung und Wissen nötig.
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.
Aristotele (384 – 322 B.C.)
Sättel und Bünde
So wie beim Auto die Reifen die Verbindung zwischen Straße und Auto bilden, sind es bei der Gitarre die Sättel am Steg und am oberen Ende des Griffbrettes. Wenn die Saiten gegriffen werden, sind es der Stegsattel und die Bünde. Diese Bestandteile müssen aus dem richtigen Material bestehen und perfekt verarbeitet sein, damit die Gitarre ihr volles Potential entfalten kann.

Ich verwende schmale, hohe und eher harte Bünde aus einer Nickel-Silber-Legierung. Je nachdem wie viel gespielt und wie viel Kraft aufgewendet wird, verschleißen sie früher oder später. Dann müssen die Bünde überarbeitet bzw. getauscht werden, damit die Saiten wieder sauber schwingen und die Gitarre klingen kann. Bei sehr hohen Bünden entstehen schnell Intonationsprobleme, weil man die Tonhöhe mit entsprechendem Druck leicht verändern kann. Im Umkehrschluss ist es aber auch möglich, die Tonhöhe bewusst auszugleichen und das Vibrato funktioniert einfacher. Bei niedrigen Bünden muss man genau hinter dem Bund greifen. Dafür ist der Druck, den man auf die Saite ausübt, nicht mehr so wichtig.

Für die Sättel werden viele verschiedene Materialien verwendet. Die gängigsten sind Elfenbein, Mammutknochen oder -stoßzahn, Fischbein, Rinderknochen und Kunststoff.
Elefanten-Elfenbein ist seit vielen Jahren verboten und nur noch mit C.I.T.E.S. legal zu erwerben. Es wurde lange Zeit im Gitarrenbau verwendet.

Mammut-Elfenbein gibt es nach wie vor legal zu erwerben. Allerdings ist es sehr schwierig den Unterschied zwischen Mammut- und Elefantenelfenbein zu erkennen und infolge einfach, damit in Schwierigkeiten zu geraten.

Das Material Fischbein wird aus den Barten (Hornplatten anstelle der Zähne) großer Wale hergestellt. Obwohl sich dieses Material hervorragend eignet, verwende ich es genau so wenig wie Elfenbein. So wie Elefanten-Elfenbein unterliegt es ebenfalls den Artenschutzrichtlinien.

Ich nutze gerne Rinderknochen. Da Knochen ein organisch gewachsenes Material ist, kann es sehr große Qualitätsunterschiede aufweisen. Ich habe das Glück, dass meine Schwester Galloway-Rinder züchtet. Diese wachsen sehr langsam im Freien auf, ohne mit Kraftfutter gefüttert zu werden. Das heißt auch, dass der Knochen langsam wächst und sehr kräftig wird.

Zu guter Letzt gibt es verschiedenste künstlich hergestellte Stegeinlagen und Sättel, welche ebenfalls enorme Qualitätsunterschiede aufweisen können. Ein guter Kunststoffsattel ist manchmal die bessere Wahl als Knochen oder Elfenbein.

Mit der richtigen Wahl des Materials für die Sättel, kann eine Gitarre ihr volles Potential entfalten.
Treffen sich zwei Planeten:
A: "wie geht es dir?"
B: "schlecht"
A: "was hast du denn?"
B: "ich habe den Homosapiens"
A: "ach ... das vergeht von ganz alleine!"
Unbekannt
Artenschutz (C.I.T.E.S.)
Mit dem Instrument verreisen - Artenschutz (C.I.T.E.S.) Gitarren werden aus unterschiedlichsten Materialien gefertigt. Einige der traditionell eingesetzten Rohstoffe unterliegen mittlerweile dem Artenschutz und daher existieren auch strenge Handels- und Einfuhrbestimmungen bei der Ein- und Ausreise von Einzelpersonen über die Außengrenzen der Europäischen Union und zwischen Drittstaaten.

Das Artenschutzabkommen C.I.T.E.S. (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora = Washingtoner Artenschutzabkommen) und die das Abkommen umsetzenden rechtlichen Regelungen werden regelmäßig erneuert und - wie die Erfahrung zeigt - im Allgemeinenverschärft. Immer mehr Arten sind in Ihrer Existenz gefährdet, sodass sie dem Artenschutz unterfallen.

Grundsätzlich kann man zwischen drei verschiedenen Graden des Schutzes unterscheiden:

1. Dein Instrument enthält kein nach C.I.T.E.S. oder nur im C.I.T.E.S. Index III gelistetes geschütztes Material
Wenn Dein Instrument pflanzliche oder tierische Materialien enthält, die in der verarbeiteten Form dem Artenschutz nicht unterliegen bzw. nur im C.I.T.E.S. Index lII gelistet sind , empfehle ich dennoch einen Nachweis der verwendeten Materialen durch eine „Declaration of Materials“.

Diese Declaration of Materials kann von einem Zupfinstrumentenmachermeister (Deutschland) oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeugermeister (Österreich) unter Wahrung höchster Sorgfaltspflicht ausgestellt werden. Für Reisen in die USA wird zusätzlich eine Negativbescheinigung des BMLFUW empfohlen. Diese kann beim Ministerium durch Vorlage einer Declaration of Materials beantragt werden, und sollte in jeden Fall ausgestellt werden können, wenn Dein Instrument kein in C.I.T.E.S. genanntes Material aufweist.

Wir empfehlen alle Dokumente in englischer Sprache mit sich zu führen, wenn man reist.

Mit der „Declaration of Materials“, der Rechnung und der Negativbescheinigung können reisende Musiker die grüne Zollstelle passieren.

2. Dein Instrument enthält eines der im C.I.T.E.S. Index II aufgezählten Materialien, insbesondere Palisanderarten der Gattung "Dalbergia"
Anfang 2017 wurden alle Palisanderarten (Dalbergia spp.) mit Ausnahme von Rio-Palisander (Dalbergia nigra) in Cites Index II hochgestuft. Das hatte zur Folge, dass die Behörden, viele Händler, verarbeitende Betriebe und auch Endkunden mit den bürokratischen Hürden massiv überfordert waren. Mit der 18. CITES Vertragskonferenz 2019 wurden diese Regelungen angepasst, welche schlussendlich im Allgemeinen am 26.11.2019 in Kraft traten. Bei den Hölzern Palisander (Dalbergia spp.), Bubinga (Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegrininana, Guibourtia demeusei) wurde die Fußnote 15 erheblich geändert:

  • Alle Arten von Fertigprodukten mit einem max. Gewicht von 10 kg pro Sendung (WICHTIG: kg-Zahl nur bezogen auf eines der vorstehend genannten Hölzer)
  • Fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör

fallen nicht mehr unter die CITES-Regelungen Anhang II. Entsprechende Produkte und sind somit wieder ohne artenschutzrechtliche Genehmigungen (CITES-Nachweis) handelbar. Auch können wieder neue und gebrauchte Musikinstrumente ohne Nachweis verkauft werden. Das Reisen mit Musikinstrumenten ist damit ebenfalls unkomplizierter.

Falls Dein Instrument mitunter aus Hölzern besteht, welche unter CITES II gelistet sind, empfehle ich bei Reisen auch eine „Declaration of Materials“ mitzuführen. Viele Holzarten sind nicht einfach zuzuordnen; durch eine „Declaration of Materials“ kannst Du Mißverständnisse verhindern und dabei helfen, dass die Materialien Deines Instrumente zutreffend eingeordnet werden.

Falls Dein Instrument mitunter aus Rio Palisander besteht, der nach wie vor in C.I.T.E.S. Index I eingestuft ist, darf es grundsätzlich nicht gehandelt und ein- und ausgeführt werden. Weitere Informationen hierzu findest Du wie folgt unter Punkt 3. 3. Dein Instrument enthält eines der im C.I.T.E.S. Index I aufgezählten Materialien
Wenn Deine Gitarre pflanzliche oder tierische Materialien enthält, die in der verarbeiteten Form dem Cites Index I unterliegen, sind für Reisen über die Aussengrenzen der EU hinaus C.I.T.E.S. - Bescheinigungen erforderlich. Geschützt sind z.B. Schildpatt, Walknochen, Knochen anderer geschützter Tierarten, Fischbein, Perlmutt von ungeklärter Art, insbesondere Elfenbein und Rio-Palisander.

Ein- und Ausfuhr (Reisen!) in die EU bzw. Reisen in Drittstaaten dürfen ausschließlich mit einer C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung erfolgen. Das Reisen ohne C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung kann zu Konfiszierungen führen. Es stellt einen Strafbestand nach dem österreichischen Artenhandelsgesetz und auch nach dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz dar.

Enthält ein Instrument Elfenbein, ist die Ein- und Ausfuhr in die USA ausnahmslos verboten.

Bei der Musikinstrumentenbescheinigung gibt es eine wichtige Änderung: Bis 2017 konnte nur der Eigentümer eine solche Bestätigung erhalten und auch nur er wurde auf der Bescheinigung namentlich genannt. Jetzt kann auch der Besitzer der Gitarre, also beispielsweise der Musiker, der von einem Gitarrenbauer die Gitarre leihweise erhalten hat, auf einer Musikinstrumentenbescheinigung namentlich vermerkt werden. Hierdurch soll das Reisen mit Instrumenten, die nur geliehen oder gemietet sind, erleichtert werden.

Bei Reisen muß immer die rote Zollstellepassiert und die C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung samt Ergänzungsblättern zum Abstempeln vorgelegt werden, auch bei der Wiedereinreise in die EU. In Österreich kann die C.I.T.E.S.-Musikinstrumentenbescheinigung unter www.cites.atoder beim BMLFUW, Abt. 1/8, Stubenbastei 5, 1010 Wien beantragt werden. Es ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Den Antrag kannst Du online herunterladen:

Hier ein paar Infos um Dir das Ausstellen des Formulars bei den Angaben zu erleichtern, die nicht selbst erklärend sind. Weitere Hilfestellungen gibt auch ein Info-Blatt, das zusammen mit dem Formular herunter geladen werden kann:


  • Bei „Genehmigung/Bescheinigung“ bitte „Sonstiges“ ankreuzen und „Musikinstrumentenbescheinigung“ hinzufügen.
  • Bei „8. Beschreibung der Exemplare…“ bitte „CAR (Warencode) – Declaration of Materials“ hinzufügen und die „Declaration of Materials“ in Kopie dem Antrag anfügen.
  • Nach Auskunft des Ministeriums (Januar 2017) sind bei der Anfügung einer vollständigen und ausführlichen Declaration of Materials und einer CITES-Bescheinigung keine weiteren Angaben bei den Ziffern 9 bis 20 erforderlich.

4. Verkauf gebrauchter Instrumente
  • Wenn Dein Instrument kein nach C.I.T.E.S. (oder nur im C.I.T.E.S. Index III gelistetes) geschütztes Material enthält, empfehle ich Dir eine „Declaration of Materials“ vom Verkäufer zu erbitten oder Dir eine solche vor Kauf des Instrumente erstellen zu lassen. Jeder andere Beweis, aus welchen Materialien Dein Instrument besteht, ist nützlich.
  • Wenn Dein Instrument eines der im C.I.T.E.S. Index II aufgezählten Materialien (und keines der im Cites Index I gelisteten) enthält, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit unter die oben beschriebene Sonderregelung fallen. Wir empfehlen Dir trotzdem die „Declaration of Materials“ beim Reisen mitzuführen. Auch hier ist jeder andere Beweis, welche Materialien in Deiner Gitarre verbaut wurden, beispielsweise die Rechnung des Gitarrenbauers sinnvoll um Mißverständnisse zu vermeiden.
  • Wenn das Instrument das Dich interessiert eines der im C.I.T.E.S. Index I aufgezählten Materialien enthält, dann solltest Du es nur kaufen, wenn Dir eine C.I.T.E.S.-Bescheinigung und eine Declaration of Materials vom Verkäufer mitgegeben wird! Selbst wenn der Verkäufer eine Musikinstrumentenbescheinigung hat, in der er als Eigentümer eingetragen ist, musst Du eine solche Bescheinigung für Dich als neuen Eigentümer ausstellen lassen. Die Musikinstrumentenbescheinigung hängt nicht am Instrument, sondern am Eigentümer! Und - nach der neuen Regelung auch am Besitzer! Also beispielsweise dem, dem das Instrument geliehen oder vermietet wurde. Um diese Bescheinigung zu beantragen, brauchst Du aber die C.I.T.E.S.-Bescheinigung und die „Declaration of Materials“.

Ein Gutachter kann beauftragt werden die verbauten Materialien und den Zeitpunkt zu bestätigen, an dem diese in die EU eingeführt wurden. Eine Liste von Gutachtern, die Dir möglicherweise helfen können, findest Du z.B. auf der website vom Bundesamt für Naturschutz.
TDer Zeitpunkt der Einfuhr des Materials oder der Gitarre beantwortet die Frage, ob und wie das Material geschützt ist. So muss beispielsweise Rio Palisander vor dem 20.07.1992 nachweislich importiert worden sein, damit der Gutachter dieses Instrument als „Vorerwerbsinstrument“ bestätigen kann. Der Besitz und das Reisen mit einem solchen Instrument wären auch dann nicht rechtswidrig, wenn es sich um eine Antiquität handelt. Ein Instrument ist immer dann eine Antiquität wenn das Instrument vor dem 03.03.1947 gebaut wurde und seitdem nicht mehr verändert wurde.

Eine einfache Lösung biete ich gerne Musikern an, die Materialien in ihrem Instrument verbaut haben, die unter Cites fallen und die leicht ausgetauscht werden können. So kann ich bspw. Stegeinlagen und Obersättel, die aus Elfenbein sind durch solche aus Rinderknochen oder anderen gleichwertigen synthetischen Materialien ersetzten.

Wie kannst Du selbst feststellen, ob die Materialien, aus denen Dein Instrument besteht,geschützt sind? Du kannst beim BMLFUW und auf der Homepage "Checklist of C.I.T.E.S. Species" überprüfen. Dort wird für jede relevante Materialart der Schutzgrad von CITES dargestellt.

Für weitere Informationen und Fragen stehe ich Dir sehr gerne zur Verfügung.
Falls Du einen Geigenbauer suchst, der Dir helfen kann, empfehle ich Alexander Schütz aus Linz OÖ.